Erstellung des Jahresabschlusses, Durchführung der Buchführung, Anfertigung von Sonderabschlüssen sowie Mitwirkung bei Betriebsprüfungen, Anlagenbuchführung und Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind wesentliche Dienstleistungen in unserer Kanzlei. Wir setzen auf DATEV Unternehmen online, um eine effiziente und reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten. Dieses bewährte System ermöglicht Ihnen die sichere und unkomplizierte digitale Übermittlung Ihrer Buchhaltungsunterlagen und eignet sich hervorragend für eine moderne und effiziente Steuerberatung.
Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen mittels DATEV LODAS, Anfertigung der Lohnsteueranmeldungen, Erstellung von Beitragsnachweisen für Krankenkassen, Vorbereitung von Außenprüfungen durch die Finanzbehörden sowie Sozialversicherungsträger, sowie die Anfertigung von Zahlungsträgern für Gehalts-, Lohnsteuer- und Krankenkassenzahlungen.
Erstellung der Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen, einschließlich der Verfahren zur Rückerstattung der Vorsteuer. Veröffentlichung von Finanzinformationen im Bundesanzeiger, Unternehmensregister sowie Transparenzregister über das Portal des Bundesanzeigers.
Die Erstellung der Einkommensteuererklärung umfasst alle notwendigen Anlagen, die für eine vollständige und präzise Erklärung erforderlich sind. Dazu gehören auch die getrennte und einheitliche Gewinnfeststellung sowie die Bewertung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Zudem wird die Beantragung einer Lohnsteuerermäßigung durchgeführt.
Auf Anfrage kann dem Mandanten das benutzerfreundliches DATEV-Tool "Meine Steuern" zur Verfügung gestellt werden. Dieses Tool ermöglicht eine schnelle und sichere Upload-Möglichkeit für Dokumente sowie eine effiziente Kommunikation.
Unterstützung bei der Erstellung von Anträgen sowie der Kommunikation mit Behörden; zudem eine sorgfältige Bewertung der Tragfähigkeit der Existenzgründung.
Obwohl wir in unserer Kanzlei die renommierte DATEV-Software nutzen, betrachten wir uns als flexibler Partner für unsere Mandanten. Sollte Ihre Buchhaltung mit Lexware Office geführt werden, stellt dies für uns kein Hindernis dar: Gerne erstellen wir Ihre Abschlüsse und Auswertungen direkt anhand Ihrer Lexware Office-Daten. Unser Bestreben ist es, uns Ihren Bedürfnissen anzupassen – nicht umgekehrt. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, sollten Sie Unterstützung benötigen.
Steuerberater sind gesetzlich an die Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (StBVV) gebunden, wodurch Honorare nicht willkürlich festgelegt werden können. Der Ausgangspunkt für die Gebührenberechnung ist der Gegenstandswert des vorliegenden Mandats. Dieser Gegenstandswert ergibt sich nicht immer unmittelbar und kann in bestimmten Fällen einer detaillierten Berechnung bedürfen. Aus dem ermittelten Gegenstandswert lässt sich der volle (d. h. 100-prozentige) Gebührensatz ableiten, indem eine der Tabellen A bis E aus der StBVV herangezogen wird. Die Auswahl der jeweiligen Tabelle richtet sich nach der konkreten steuerberatenden Tätigkeit.
Als Mandant haben Sie jedoch die Möglichkeit, erheblichen Einfluss auf das Honorar zu nehmen, indem Sie die von uns zu erbringenden Leistungen präzise definieren.
Durch Ihre aktive Mitwirkung und Vorbereitung können Sie Ihre Kosten spürbar reduzieren.
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